Mit Sehschule bezeichnet man Einrichtungen in Arztpraxen, in denen Orthoptistinnen mit Ärzten zusammenarbeiten. Aufgabe der Orthoptistin ist die Vorsorge, Erkennung und Behandlung von Bewegungsstörungen der Augen (z.B. Schielen), Augenzittern (Nystagmus) und Sehschwächen (Amblyopie). Vorsorgeuntersuchungen empfehlen wir schon ab einem Kindesalter von 1,5-2 Jahren. Gibt es in der Familie bekannte Augenkrankheiten (starke Fehlsichtigkeit, Schielen), sind die Kontrollen auch schon ab einem Alter von 6 Monaten möglich.
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